Bundesverwaltungsgericht: Wann Poker ein Glücksspiel ist

Bloße Teilnahmegebühr macht Poker-Turnier noch nicht zum entgeltlichen Glücksspiel

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass ein Poker-Turnier in der Variante „Texas Hold’em“ jedenfalls dann kein Glücksspiel im Sinne des § 284 Strafgesetzbuch und des § 3 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag ist, wenn von den Spielern lediglich eine Teilnahmegebühr von 15 € verlangt wird, die allein die Veranstaltungskosten deckt.

Die Klägerin veranstaltet in Mitteldeutschland Poker-Turniere in der Variante „Texas Hold’em“. Sie wollte im Juni 2010 ein sog. Qualifikationsturnier in Lutherstadt Wittenberg durchführen, das jedermann zur Teilnahme offen stand und dessen Gewinnern – abgesehen von geringwertigen Pokalen – die unentgeltliche Teilnahme zu weiteren Turnieren eröffnete, bei denen größere Gewinne in Aussicht gestellt wurden. Die beklagte Stadt Lutherstadt Wittenberg untersagte das Turnier mit der Begründung, es handele sich um ein verbotenes Glücksspiel. Nach erfolglosem Widerspruch hat die Klägerin Klage erhoben, zu deren Begründung sie unter anderem vortrug, die Teilnehmer hätten über eine Teilnehmergebühr i.H.v. 15 € hinaus keinen geldwerten Einsatz zu leisten, weshalb es sich nur um ein Unterhaltungsspiel handele. Das Verwaltungsgericht hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, auch eine bloße Teilnahmegebühr sei ein Entgelt für die Erlangung einer Gewinnchance, weil damit der Weg zur Erlangung von Gewinnen eröffnet werde.

Auf die Sprungrevision der Klägerin hat das Bundesverwaltungsgericht dieses Urteil aufgehoben und die Sache an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen. Zwar liegt ein Glücksspiel vor, wenn von den Teilnehmern ein Entgelt für die Erlangung einer Gewinnchance abverlangt wird. Hierfür genügt jedoch nicht jede Geldzahlung, erforderlich ist vielmehr, dass das Entgelt gerade für die Gewinnchance gefordert wird, dass also zwischen der Zahlung und der Gewinnchance ein notwendiger Zusammenhang besteht. Daran fehlt es bei einer bloßen Teilnahmegebühr jedenfalls dann, wenn damit ausschließlich oder doch ganz überwiegend die Veranstaltungskosten gedeckt werden. Weil das Verwaltungsgericht bislang nicht geklärt hat, ob die von der Klägerin verlangte Zahlung diese Voraussetzungen erfüllt, wurde die Sache an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen.

BVerwG 8 C 26.12 – Urteil vom 22. Januar 2014

Vorinstanz:
VG Halle 3 A 124/11 – Urteil vom 11. Juni 2012

HappyBet: Wettbüro-König erschossen

Todesschüsse am hellichten Tag: In Sachsenhausen ist ein Mann ermordet worden. Die Polizei steht vor einem Rätsel und sucht nach Zeugen.

Ein 50-jähriger Geschäftsmann ist gestern in Frankfurt erschossen worden. Der FNP liegen Informationen vor, wonach es sich dabei um Oliver F. handeln soll, den Gründer und Geschäftsführer von „HappyBet“. Dieses Unternehmen bietet Sportwetten an – online, mobil und in Wettbüros überall in Deutschland.

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mybet Holding SE: Veränderungen im Vorstand

– Sven Ivo Brinck wird neuer Vorstand der mybet Holding SE
– Monika Fiala legt Amt des Finanzvorstands nieder

Sven Ivo Brinck ist heute im Rahmen einer Aufsichtsratssitzung zum neuen Vorstand der mybet Holding SE (Prime Standard, DE000A0JRU67) berufen worden. Der 39-jährige Betriebswirt tritt zum 1.1.2014 die Nachfolge von Mathias Dahms an, der das Unternehmen nach mehr als 15 Jahren zum Jahresende verlässt.

Sven Ivo Brinck wird die mybet Holding SE bis auf weiteres als Alleinvorstand führen. Monika Fiala, die Anfang November die Position des Finanzvorstands der mybet Holding interimistisch übernommen hatte, legt ihr Amt zum 17.12.2013 nieder.

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Tipp24: Lottospieler haben zu viel Glück – Gewinnwarnung

Tipp24-Aktie verliert über 7%

Lottogewinner sorgen bei Tipp24 für eine Gewinnwarnung. Bei einer von der vollkonsolidierten Beteiligung MyLotto24 veranstalteten Zweitlotterie habe „ein Spieler einen Jackpot-Gewinn in Höhe von rund 15,7 Millionen Euro erzielt“, teilt das Unternehmen am Montag mit. Der Umsatz im laufenden Jahr werde sich um diesen Betrag reduzieren, das operative Ergebnis werde mit 13,3 Millionen Euro belastet, so Tipp24.

Die Spielgewinnauszahlungen bei MyLotto24 liegen nach Angaben der Gesellschaft „weit über dem statistischen Mittel“. Die Folge ist eine Gewinnwarnung: Man reduziere „die bisherige EBIT-Prognose 2013 in einer Bandbreite von 20 bis 30 Millionen Euro auf rund 17 Millionen Euro“. Zugleich wird der Umsatz mit nun erwarteten 124 Millionen Euro ebenfalls unter der ursprünglichen Prognose für 2013 liegen. Voraussetzung sei allerdings ein normaler Geschäftsverlauf.

(Quelle: 4investors.de)

Sponsoring: Klitschko-Brüder gehen getrennte Wege

Die gemeinsame Vermarktung der Klitschko-Brüder geht aufgrund der politischen Karriere von Vitali Klitschko in der Ukraine in diesem Jahr zu Ende. Vitali und Wladimir Klitschko werden ab 2014 von der KMG separat vermarktet.

Für interessierte Glücksspielanbieter bleibt AGACO erster Ansprechpartner für die zukünftige Vermarktung (Testimonial, Team-Kleidung) von Wladimir Klitschko.