Ende des Zulassungsverfahrens im Sportbereich nicht absehbar

Staatliche Lottoanbieter ausgebremst

Milliardenmarkt Sportwetten: Der Schwarzmarkt blüht. Der Staat schaut zu. Und die staatlichen Lottoanbieter bleiben von der Länderaufsicht ausgebremst auf der Strecke. Eine „Mission Impossible“ – auf diese bittere Kurzformel bringt Lotto-Hessen-Chef Heinz-Georg Sundermann die Situation. Eigentlich wollten die Ministerpräsidenten den Sportwettenmarkt liberalisieren und ein öffentliches Angebot ermöglichen, würden von den Aufsichtsbehörden der Bundesländer aber in der Praxis daran gehindert. Großes Manko, alle Länderaufsichten sind in einem Gremium – dem Glücksspielkollegium – vereint. Entschieden wird mit Mehrheit. So setze sich die kleinlichste Regelung durch, kritisiert Sundermann.

Anträge pauschal abgelehnt

Das Zulassungsverfahren beim bundesweit federführenden hessischen Innenministerium läuft, läuft und läuft. Mittlerweile seit mehr als 1,5 Jahren. Und ein Ende ist nicht in Sicht. Im Dezember 2013 wurden nach einem Auswahlverfahren die verbliebenen Lizenzanträge pauschal abgelehnt und im Januar 2014 mit der Abgabefrist Ende März weitere Unterlagen angefordert. „Konkrete Angaben über den Zeitpunkt der Konzessionsvergabe sind derzeit nicht möglich“, teilt das Innenministerium mit.

Die privaten Sportwettenanbieter sind derweil weiter aktiv. Mit der Berufung auf die europäische Dienstleistungsfreiheit dürfen sie in Deutschland ihre Wetten anbieten. Auflagen hinsichtlich der Werbung, der Angebotsausweitung und des Jugend- und Spielerschutzes gelten unterdessen nur für die staatlichen Lottogesellschaften.

Gleichzeitig gelten in den Bundesländern noch viele unterschiedliche Auflagen, beispielsweise ob einzelne Ländergesellschaften im Internet Sportwetten anbieten dürfen. In Hessen und Rheinland-Pfalz gaben die Länder dafür grünes Licht, in anderen Ländern nicht. „Angesichts des rechtlichen Flickenteppichs kann kein national wettbewerbsfähiges Angebot entstehen“, sieht Sundermann die Chancen gegen die privaten Wettbewerber schwinden. Dementsprechend sinkt der Marktanteil. Denn mit dem abgespeckten Angebot und geringen Ausschüttungsquoten kam der öffentliche Anbieter Oddset im Jahr 2013 nur auf Einsätze von 134 Millionen Euro. Und das bei einem Markt von geschätzt vier Milliarden Euro. Durch die Einnahmeverluste der staatlichen Anbieter steht auch für soziale Zwecke weniger Geld zur Verfügung, da diese einen Teil der Einsätze hierfür abführen müssen.

Ein Grund für das lange Zulassungsverfahren ist nach Sundermanns Ansicht die willkürliche Beschränkung auf bundesweit 20 Anbieter. Denn nun muss die Auswahl juristisch möglichst unanfechtbar erfolgen. Das hessische Innenministerium rechnet trotzdem mit Klagen: „Es ist davon auszugehen, dass insbesondere die dann unterlegenen Antragsteller von Rechtsmitteln Gebrauch machen und die Erteilung der Konzession zu verhindern versuchen werden.“ Gleichzeitig ist laut Sundermann absehbar, dass von genehmigten Anbietern gegen strenge Auflagen wie Werbeeinschränkungen juristisch vorgegangen werden wird.

Kritik an Hängepartie

Sunderman lehnt eine quantitative Beschränkung ab. Stattdessen sollte jeder Anbieter zugelassen werden, wenn er bestimmte Auflagen erfüllt. Aber vergebens. Das Verfahren läuft. Die juristischen Scharmützel könnten die Zulassung zu einem Spiel ohne Ende werden lassen, so Sundermann.

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OVG Münster urteilt im Streit um Online-Sportwetten

Aufsichtsbehörde kann an alten glücksspielrechtlichen Untersagungsverfügungen festhalten

Der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG Münster) hat mit Urteilen vom heutigen Tage entschieden, dass die in NRW zuständige Aufsichtsbehörde in Düsseldorf an ihren alten glücksspielrechtlichen Untersagungsverfügungen gegen Glücksspielveranstalter im Internet festhalten kann.

Geklagt hatten u. a. Veranstalter von öffentlichen Glücksspielen, die ihr Angebot – vor allem Sportwetten – im Internet bereithalten. Ihnen war nach dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags am 1. Januar 2008 das Veranstalten von Glücksspiel im Internet untersagt worden, weil sie zum einen keine Erlaubnis zum Veranstalten öffentlichen Glücksspiels hatten und zum anderen das Glücksspiel im Internet veranstaltet wurde.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte die Klagen in erster Instanz abgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht hat nunmehr die Berufungen gegen diese Urteile zurückgewiesen.

Zur Begründung hat es darauf verwiesen, dass die Veranstalter auch nach heutiger Rechtslage – in NRW ist am 1. Dezember 2012 der Erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag in Kraft getreten – einer Erlaubnis zum Veranstalten öffentlicher Glücksspiele bedürften. Ihnen könne das Fehlen der Erlaubnisse auch entgegengehalten werden, da der Markt für Sportwetten inzwischen durch ein Konzessionssystem für private Anbieter geöffnet worden sei. Dass das Konzessionserteilungsverfahren vom bundesweit zuständigen hessischen Innenministerium noch nicht abgeschlossen sei, verpflichte die Aufsichtsbehörde nicht, das nicht erlaubte Glücksspiel in der Zwischenzeit zu dulden.

Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nur insoweit zugelassen, als seine Urteile das neue Recht betreffen. Im Übrigen – für die Vergangenheit – ist die Revision nicht zugelassen worden. Dagegen ist die Nichtzulassungsbeschwerde möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.

Az.: 13 A 2018/11 und 13 A 351/12

Glücksspielverhalten und Glücksspielsucht in Deutschland 2013

Ergebnisbericht der BZgA

Seit 2007 führt die BZgA im Rahmen der Kooperation mit dem Deutschen Lotto- und Totoblock regelmäßig repräsentative Befragungen zur Glücksspielnutzung der 16- bis 65-Jährigen in Deutschland durch.

Die heute vorgestellten Ergebnisse der aktuellen Studie aus dem Jahr 2013 zeigen, dass das in Deutschland beliebte Glücksspiel Lotto „6 aus 49“ gegenüber früheren Befragungen deutlich seltener gespielt wird.

Ergebnisbericht_Gluecksspielsucht_2013

Mobile Gaming: Android erstmals vor iOS

Mobile Gaming: Android macht in Deutschland erstmals mehr Umsatz als iOS

Auch wen Android in Sachen Marktanteil weit vor iOS liegt, war es bisher doch immer so, dass iOS in Sachen Umsatz im App Store vor dem Play Store liegt. In Deutschland und Spanien sieht es im Januar nun erstmals anders aus, wie eine neue Untersuchung zeigt.

Erst vor kurzem gab es ein paar aktuelle Zahlen zu den Marktanteilen der verschiedenen mobilen Betriebssysteme, nun folgen interessante Zahlen zum Umsatz, der mit Spielen in diesen gemacht wird.

Dass der Markt für mobiles Gaming immer weiter wächst, zeigen alleine schon folgende Zahl, die von newzoo veröffentlicht wurde: Im Januar dieses Jahres wurden weltweit insgesamt 300 Millionen Dollar mehr für Spiele für Tablets und Smartphones ausgeben, als dies noch im Juni 2013 der Fall war.

Überraschend dabei ist, dass Googles Play Store Apples App Store in zwei wichtigen europäischen Märkten – Deutschland und Spanien – überholen konnte, obwohl der Play Store insgesamt „nur“ 36% des europäischen und 33% des amerikanischen Umsatzes für sich gewinnen konnte.

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