Vergabe der Sportwettenkonzessionen

Die Zitterpartie um die Vergabe der Sportwettenkonzessionen geht weiter: Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat heute in einem Eilverfahren einen sogenannten Hängebeschluss erlassen. Damit muss das Land Hessen das Vergabeverfahren zunächst aufhalten und kann nicht wie geplant die 20 Konzessionen an ausgewählte Wettanbieter vergeben. Vertreter des Landes Hessen kündigten bereits an, Widerspruch einzulegen.

Die unterlegenen bzw. klagende Anbieter sind:

21 Betkick
22 Goldbet
23 Bewerbergemeinschaft SIK/TopGoal-Sports
24 World‐of‐Sportsbetting (Happybet)
25 Tipico
26 Bewerbergemeinschaft Tipwin/Yoobet
27 Interwetten Gaming
28 Lottomatica Scommesse
29 Hillside (Bet365)
30 BetClic
31 Victor Chandler International (BetVictor)
32 Betway
33 Stanleybet Deutschland
34 World-of‐bets.eu Europe

Die ersten 20 Unternehmen finden Sie hier

Hessen: Verfahren um Sportwettenlizenzen wird fortgesetzt

Hessisches Ministerium setzt Vergabeverfahren um bundesweite Sportwettenlizenzen fort

Die Vergabe der deutschen Sportwettenlizenzen geht in die nächste Runde. Keiner der 41 Antragsteller, die schon zur 2. Stufe des Konzessionsverfahrens zugelassen waren, erfüllten angeblich die Mindestanforderung. Dies verkündete das Hessische Innen- und Sportministerium im November 2013. Dabei hatte es zuvor schon 14 Bewerber in die engere Wahl genommen, die nach früheren Ministeriumsangaben die Mindestanforderungen erfüllt hatten.

Aufgrund dieses Prüfungsergebnisses wurden die Antragsteller nun aufgefordert, ihre bereits eingereichten Unterlagen bis zum 14. März 2014 zu ergänzen und ggf. weitere Angaben, Nachweise und Unterlagen vorzulegen.

Experten gehen davon aus, dass eine Lizenzerteilung jedoch nicht mehr in diesem Jahr stattfinden wird.

Zugehörige Artikel: Hessen: Vergabeverfahren wird ab Januar 2014 neu gestartet

Beim Glücksspiel verzockt: Die Neuordnung der Sportwetten stockt

München – Die Arbeitsatmosphäre ist angenehm, die Büros sind modern und hell, es gibt eine Kaffeebar. Trotzdem sind die 20 Mitarbeiter der Münchener ODS Oddset Sportwetten GmbH alles andere als entspannt. Seit fast zwei Jahren arbeiten sie auf einen Tag hin, der vielleicht niemals kommt: Den Startschuss für ihr Sportwetten-Angebot. Die Spezialisten von ODS Oddset müssen sich auf Trockenübungen beschränken, weil Deutschlands Bürokraten es immer noch nicht geschafft haben, die versprochenen Sportwett-Lizenzen zu verteilen. Seit anderthalb Jahren gilt der neue Glücksspiel-Staatsvertrag, doch die Konzessionen gibt es bis heute nicht.

Die Branche ist frustriert über den zähen Vergabeprozess und rechnet mit einem langen Verfahren.

„Vermutlich wird es 2015 werden, bis die Konzessionen überhaupt verteilt sind“, klagt Karin Klein, Vorstandsmitglied des Verbands European Gaming and Betting Association. Im Sommer 2012 waren die Manager der Wettkonzerne noch guter Dinge: Sie durften damit rechnen, dass sie ihre Wetten bald in Deutschland legal anbieten können. Mit dem seit Anfang Juli 2012 geltenden neuen Glücksspiel-Staatsvertrag schien der Weg frei. Doch inzwischen stellen die Unternehmen fest, dass sie sich getäuscht haben. Bis zu 20 Konzessionen will der Staat verteilen. Das für die Vergabe zuständige Innenministerium von Hessen hat dafür ein komplexes Verfahren angestrengt. Bisheriges Ergebnis: Kein Bewerber erfülle die Mindestanforderungen.

Im Fall der ODS Oddset GmbH ist der Negativ-Bescheid besonders kurios.

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Der Glücksspielstaatsvertrag 2012 – Konzessionsvergabe mit Hindernissen

Beitrag aus MELCHERS LAW: GLÜCKSSPIELRECHT

Am 12. und 13. September fand in Erfurt die Jahreskonferenz der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder statt. Punkt 3 der Tagesordnung beinhaltete die Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags.

Hierbei handelt es sich um denselben Staatsvertrag, welcher erst vor gut einem Jahr, am 01.07.2012, in Kraft trat und zum Ziel hatte, die Glücksspiellandschaft in Deutschland – unter Beibehaltung des staatlichen Lotteriemonopols – zu modernisieren. Zugleich sieht er die Vergabe von 20 Konzessionen an private Unternehmen vor, welche die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten über das Internet erlauben sollen. Ungeachtet der beträchtlichen bereits im Vorfeld geäußerten Kritik am Regelungsmodell begannen die Länder am 08.08.2012 unter der Federführung des Hessischen Innenministeriums mit dem Ausschreibungsverfahren für die Konzessionen.

Mangelnde Transparenz im Vergabeverfahren

Eben jenes Vergabeverfahren konnte bis heute nicht erfolgreich zum Abschluss gebracht werden. Die Gründe hierfür sind zahlreich. Das zweistufig angelegte, durchaus anspruchsvolle Verfahren, in dessen Verlauf die Bewerber zahlreiche Unterlagen – etwa zur persönlichen Zuverlässigkeit, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und informationstechnologischen Expertise – beibringen und Erklärungen abgeben mussten, erfuhr deutliche Verzögerungen. Diese waren bedingt durch mehrere behördlich angeordnete Fristverlängerungen, welche ihrerseits maßgeblich durch einen sprunghaft ansteigenden Katalog von Fragen zum zuvor herausgegebenen Informationsmemorandum verursacht wurden. Der Verfahrensablauf wurde von vielen Konzessionsbewerbern als intransparent bewertet mit der Folge, dass sich das Ministerium insgesamt 599 formal eingereichten Fragen zum Verfahren stellen musste. Die Kritik an der Verfahrenstransparenz teilte auch das VG Wiesbaden in seiner Entscheidung in Sachen Victor Chandler (Beschluss vom 30.04.2013 – Az.: 5 L 90/13. WI). In der die Stufe 2 abschließenden Verhandlungsrunde, welche Mitte März stattfand, wurde lediglich 14 Kandidaten die Möglichkeit zur persönlichen Vorstellung ihrer Sicherheits- und Sozialkonzepte gegeben. Aufgrund ihrer Nichtberücksichtigung in dieser Endphase suchten bereits zahlreiche Bewerber gerichtlichen Rechtsschutz. Kommt es zur finalen Vergabe, ist mit einer Vielzahl weiterer Klage- und Eilrechtsschutzverfahren der unterlegenen Bewerber zu rechnen.

Klage auch im Erfolgsfall

Doch auch erfolgreiche Bewerber werden höchstwahrscheinlich den Gang zum Verwaltungsgericht antreten. Grund hierfür sind die ökonomisch unvorteilhaften Bedingungen, welche einer Konzession zwangsläufi g anhaften, wie z.B. das Verbot lukrativer Live-Wetten, die beengende 5 %-Steuer auf den Wetteinsatz, das monatliche Einsatzlimit von 1.000 EUR und der vollständige Ausschluss von Casinospielen. Ein wirtschaftlich sinnvoller Betrieb sowie die Bereitstellung eines attraktiven Spielangebots bleiben bisher nur Anbietern aus Drittstaaten, etwa Malta, der Isle of Man oder Gibraltar, vorbehalten.


Fazit: Eine Novellierung des Staatsvertrags ist aufgrund der aufgezeigten Hürden im Konzessionsverfahren dringend erforderlich. Darüber hinaus sind weitere Probleme im Staatsvertrag angelegt. Ungeachtet der Frage, ob mit der bereits erfolgten Vergabe von schleswig-holsteinischen Lizenzen europarechtlichen Kohärenzvorgaben widersprochen wird, besteht Klärungsbedarf zum Thema der Spieleridentifizierung und -authentifi zierung im Hinblick auf Minderjährigenschutz und Geldwäscheprävention. Auch die aufgrund des Staatsvertrages als normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift erlassene Werberichtlinie mit ihrer Ermächtigung zur behördlichen Vorab-Kontrolle von Werbekampagnen gibt Anlass zur Überprüfung. Schließlich mangelt es aus Sicht einiger Bundesländer an einer Rechtsgrundlage im Staatsvertrag für die Einbindung ihrer Spielhallen in das bundesweite Spielersperrsystem mit der Folge, dass diese Länder derzeit eigene Sperrdateien einrichten.

Debakel um Sportwettenlizenzen

Hessisches Ministerium setzt Vergabeverfahren auf Null

Die Vergabe der deutschen Sportwettenlizenzen hat heute einen Rückschlag erlitten. Keiner der 41 Antragsteller, die schon zur zweiten Stufe des Konzessionsverfahrens zugelassen waren, erfüllt die Mindestanforderung. Dies verkündete das Hessische Innen- und Sportministerium. Dabei hatte es zuvor schon 14 Bewerber in die engere Wahl genommen, die nach früheren Ministeriumsangaben die Mindestanforderungen erfüllt hatten.

Das Ministerium hatte 14 der 41 Bewerber aus der zweiten Vergabeverfahrensstufe ausgewählt, um sie zu einer persönlichen Präsentation einzuladen. Beteiligte berichten von detaillierten Gesprächen, bei denen das Ministerium beispielsweise schon darauf hinwies, dass eine schleswig-holsteinische Sportwettenkonzession nicht mehr nötig sein wird. … mehr