Hessen: Verfahren um Sportwettenlizenzen wird fortgesetzt

Hessisches Ministerium setzt Vergabeverfahren um bundesweite Sportwettenlizenzen fort

Die Vergabe der deutschen Sportwettenlizenzen geht in die nächste Runde. Keiner der 41 Antragsteller, die schon zur 2. Stufe des Konzessionsverfahrens zugelassen waren, erfüllten angeblich die Mindestanforderung. Dies verkündete das Hessische Innen- und Sportministerium im November 2013. Dabei hatte es zuvor schon 14 Bewerber in die engere Wahl genommen, die nach früheren Ministeriumsangaben die Mindestanforderungen erfüllt hatten.

Aufgrund dieses Prüfungsergebnisses wurden die Antragsteller nun aufgefordert, ihre bereits eingereichten Unterlagen bis zum 14. März 2014 zu ergänzen und ggf. weitere Angaben, Nachweise und Unterlagen vorzulegen.

Experten gehen davon aus, dass eine Lizenzerteilung jedoch nicht mehr in diesem Jahr stattfinden wird.

Zugehörige Artikel: Hessen: Vergabeverfahren wird ab Januar 2014 neu gestartet

Sportwett-Lizenzvergabe – Schadensersatzklagen möglich

Die bundesweite Vergabe der Sportwettlizenzen hat durch die Ablehnung aller Bewerber einen herben Rückschlag erhalten. Die Wettunternehmen reagieren unterschiedlich auf die Situation. Zum Teil erwägt man Schadensersatzklagen.

Wirklich überrascht hat die erneute Verzögerung die Wettanbieter nicht. „Unsere Anwälte haben uns schon lange von den vielen Mängeln des Verfahrens berichtet“, meint beispielsweise Ronny Kiessling von HappyBet. Aus der Gauselmann Gruppe, deren Tochter Cashpoint ist, heißt es, man rechne damit, dass auch die Fußball-WM ohne lizenzierte Sportwette stattfinden wird. Da die Lizenzen nur bis 2018 vergeben werden, sind Investitionen noch riskanter geworden.

Helmut Schneller, der Geschäftsführer von Admiral Sportwetten meint: „Wir sind von der Verschiebung der Lizenzvergaben enttäuscht, zumal die Entwicklung im Verfahren bereits sehr fortgeschritten war und wir auch schon die zweite Stufe des Konzessionsverfahrens durchlaufen hatten.“ Trotzdem will das Unternehmen an seiner Philosophie festhalten und nur auf gesetzlich geregelten Märkten aktiv werden.

Die Verzögerung kostet alle Beteiligten Geld. Es ist wahrscheinlich, dass es zu Schadensersatzklagen gegen das Land Hessen kommen wird. Einige Wettanbieter lassen sich dazu bereits anwaltlich beraten.

(Quelle: games & business)

Bundesländer haben das Lizenzverfahren komplett vergeigt

Hans-Jörn Arp: Die Bundesländer haben das Lizenzverfahren für Sportwettenanbieter komplett vergeigt

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, hat das Debakel um die Vergabe von Sportwettenlizenzen nach dem neuen Glücksspielstaatsvertrag scharf kritisiert: „Nach fast eineinhalb Jahren hat das für alle Bundesländer tätige hessische Innenministerium das Verfahren auf Null gesetzt. Nicht einmal die staatlichen Anbieter erfüllen die Lizenzbedingungen. Das ist eine weitere beispiellose Blamage für die Bundesländer. … mehr

Debakel um Sportwettenlizenzen

Hessisches Ministerium setzt Vergabeverfahren auf Null

Die Vergabe der deutschen Sportwettenlizenzen hat heute einen Rückschlag erlitten. Keiner der 41 Antragsteller, die schon zur zweiten Stufe des Konzessionsverfahrens zugelassen waren, erfüllt die Mindestanforderung. Dies verkündete das Hessische Innen- und Sportministerium. Dabei hatte es zuvor schon 14 Bewerber in die engere Wahl genommen, die nach früheren Ministeriumsangaben die Mindestanforderungen erfüllt hatten.

Das Ministerium hatte 14 der 41 Bewerber aus der zweiten Vergabeverfahrensstufe ausgewählt, um sie zu einer persönlichen Präsentation einzuladen. Beteiligte berichten von detaillierten Gesprächen, bei denen das Ministerium beispielsweise schon darauf hinwies, dass eine schleswig-holsteinische Sportwettenkonzession nicht mehr nötig sein wird. … mehr

Hessen: Vergabeverfahren wird ab Januar 2014 neu gestartet

Im Sportwettkonzessionsverfahren („Vergabeverfahren“) wurde eine abschließende Prüfung der Anträge aller Antragsteller, die zur 2. Stufe des Konzessionsverfahrens zugelassen wurden, durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass keiner der Antragsteller die Erfüllung der Mindestanforderungen in prüffähiger Form nachweisen konnte.

Aufgrund dieses Prüfungsergebnisses sollen die Antragsteller nun im Rahmen einer Nachforderung aufgefordert werden, ihre bereits eingereichten Unterlagen zu ergänzen und ggf. weitere Angaben, Nachweise und Unterlagen vorzulegen. Die einzelnen Antragsteller werden hierzu voraussichtlich Anfang Januar 2014 ein Schreiben erhalten, aus dem sich ergibt, welche Angaben, Nachweise und Unterlagen in welcher Form innerhalb einer bestimmten Frist noch einzureichen sind.