Die 20 bundesweiten Lizenzen für Sportwetten

Die zuständige Behörde im Sportwettkonzessionsverfahren (Hessisches Ministerium des Innern und für Sport) hat am 2. September 2014 die Prüfung der Anträge auf Erteilung einer Konzession zur Veranstaltung von Sportwetten abgeschlossen.

Da mehr als 20 Antragsteller die Mindestvoraussetzungen erfüllt hatten, waren in einem Auswahlverfahren gemäß § 4b GlüStV die am besten geeigneten Antragsteller zu ermitteln.

Die Prüfung und Bewertung aller Unterlagen für das Auswahlverfahren hat ergeben, dass die folgenden Antragsteller als Bestbewertete aus dem Prüfungsverfahren hervorgegangen sind:

Cashpoint (Malta) Ltd. (Gauselmann Gruppe) www.cashpoint.com
Admiral Sportwetten GmbH www.admiralbet.de
ODS ODDSET Deutschland Sportwetten GmbH www.oddset.de
Oddsline Entertainment AG (Filialgeschäfte) www.oddsline.de
Primebet International Ltd. (ehemals Betbull) www.betbullse.com
ElectraWorks Ltd. (bwin) www.bwin.de
Digibet Ltd. www.digibet.com
bet-at-home.com Internet Ltd. www.bet-at-home.com
Ladbrokes International PLC www.ladbrokes.com
Bet90 Ltd. www.bet90.com
Deutsche Sportwetten GmbH – (tipp3 / Telekom) www.tipp3.de
Personal Exchange International Ltd. (mybet) www.mybet.de
Polco Ltd. (betfair) www.betfair.com
Intermedia GmbH (Funny World CityCasinos) www.intermedia-casinos.de
Bernd Hobiger, Wettbüro Goldesel (Filialgeschäfte) www.wetten-goldesel.com
RULEO Alpenland GmbH (btty) www.btty.de
Racebets International Gaming Ltd. www.racebets.com
Albers Wettbörsen Deutschland OHG mbH (Filialgeschäfte)  www.albers-wettboerse.de
IBA Entertainment Ltd. (Bet3000) www.bet3000.com
Star Sportwetten GmbH (Filialgeschäfte) www.starsportwetten.com

 

+ + + Update: die unterlegenen bzw. klagenden Unternehmen finden Sie hier

Glücksspielmonopol kommt erneut vor EuGH

Der Europäische Gerichtshof muss sich erneut mit dem österreichischen Glücksspielmonopol befassen. Anlass diesmal ist eine Millionenklage eines Spielers gegen einen Internetwettanbieter. Der Oberste Gerichtshof rief in dem Fall das Gericht in Luxemburg an, weil das Glücksspielgesetz gegen die EU-Dienstleistungsfreiheit verstoßen könnte. Im Casinobereich hatte der EuGH das Monopol 2010 gekippt.

Anbieter von Internetwetten und -glücksspielen, zum Beispiel der österreichisch-britische Marktführer bwin.party oder der kleinere, ebenfalls aus Österreich stammende Konzern bet-at-home, agieren in vielen EU-Staaten im rechtlichen Graubereich. Trotz so manchen Verbots machen sie aber Milliardenumsätze, denn im Web gibt es de facto keine Landesgrenzen. Europas Anbieter agieren meist mit einer Lizenz aus Malta oder Gibraltar, mit der sie dann ihr Angebot vielen EU-Bürgern zugänglich machen. Sie berufen sich dabei auf die Dienstleistungsfreiheit der EU, was Nationalstaaten bzw. Monopolisten nicht immer schmeckt.

In Österreich sind Sportwetten, im Gegensatz etwa zu Deutschland, erlaubt, sie fallen nicht unter das Glücksspielmonopol. Glücksspiele wie Roulette hingegen dürfen theoretisch nur die Österreichischen Lotterien über ihre Homepage win2day anbieten – mittlerweile die Cashcow des Casino-Austria-Konzerns. Die Lizenz für Online-Glücksspiel hängt hierzulande an der Lotterienkonzession. Praktisch können Österreicher freilich auch auf vielen anderen Webportalen zocken.

Darf der österreichische Gesetzgeber überhaupt die EU-Grundfreiheiten derart beschränken? Um diese Frage drehen sich viele Verfahren, denn das heimische Glücksspielgesetz (GSpG) wird auch nach seiner Novellierung infolge des EuGH-Urteils aus dem Jahr 2010 von vielen in der Branche sowie Juristen für EU-rechtswidrig gehalten. Häufiges Argument: Monopole seien EU-rechtsmäßig ok, wenn sie tatsächlich dem Schutz der Bürger – in dem Fall vor übermäßigem Zocken respektive Spielsucht – dienen, nicht jedoch, wenn der Monopolist überschießend für Glücksspiel wirbt. In Österreich werfen das Vertreter von privaten Internetkonzernen immer wieder den Lotterien vor.

.. zur OHG-Entscheidung

FC Schalke darf weiter für Anbieter von Wetten werben

Der Bundesligist FC Schalke 04 darf auf seiner Internetseite weiter Werbung für einen Anbieter von Fußballwetten machen.

Das Verwaltungsgericht Ansbach hob ein Verbot der Regierung von Mittelfranken auf (Aktenzeichen AN 4 K 12.01406). Die Bezirksregierung hatte Schalke 2011 die Glücksspiel-Banner untersagt und 10 000 Euro Zwangsgeld angedroht.

Der damals gültige Glücksspielstaatsvertrag hatte Werbung für Glücksspiele im Internet untersagt, sofern sie aus Bayern abrufbar war. Schalke entfernte die Werbung nicht und zog vor Gericht. Die Urteilsbegründung wird in einigen Wochen erwartet. Die Regierung von Mittelfranken kann Rechtsmittel einlegen.

(Quelle: swp.de)

Bericht von der mündlichen Verhandlung

mybet Holding: Wette auf die Kurswende

Lausiger hätte es 2013 für die Aktionäre der mybet Holding kaum laufen können: zwei dicke Gewinnwarnungen, zwei Finanzvorstände verschlissen, der langjährige Vorstandschef Mathias Dahms zum Jahresende ausgeschieden, den halben Aufsichtsrat mehrfach gedreht, Großaktionär DWS hat verkauft, Ärger mit dem regulatorischen Umfeld sowie eine denkwürdige Hauptversammlung. Ein Spiegelbild der vergangenen Chaos-Monate liefert der Anteilschein des Anbieters von Sportwetten, Casino und Poker: Um fast 40 Prozent verlor die mybet-Aktie 2013 an Wert. Im Tief schmolz die Marktkapitalisierung der Kieler auf nur noch 20,2 Mio. Euro. Dabei scheint die Branche – trotz aller Unsicherheiten – durchaus attraktiv für Investoren. Die Aktie des ebenfalls börsennotierten Wettbewerbers bet-at-home.com zog 2013 jedenfalls um mehr als 50 Prozent an. Gemessen an der Marktkapitalisierung überragen die Düsseldorfer mybet derzeit um den Faktor 4,8. Kurios: Beide Unternehmen liegen mit ihren Umsatzzielen für 2013 relativ dicht zusammen.

Doch es keimt Hoffnung bei den Aktionären von mybet auf. Im laufenden Jahr hat das Papier bereits um 15 Prozent zugelegt und kürzlich die psychologisch wichtige 1-Euro-Hürde übersprungen. Manch einer in der Nebenwerteszene sieht in dem Papier sogar einen der Top-Tipps für 2014. Das Kalkül: Unter dem neuen Vorstandschef Sven Ivo Brinck – einem ehemaligen Tipp24-Manager – soll endlich Ruhe einkehren, so dass sich die Gesellschaft wieder auf das operative Geschäft konzentrieren kann. Auf der Aktienkonferenz von Close Brothers Seydler am 12./13. Februar in Frankfurt hat Brinck gleich Gelegenheit, die Investoren von der Story zu überzeugen.

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