Hessen: Vergabeverfahren wird ab Januar 2014 neu gestartet

Im Sportwettkonzessionsverfahren („Vergabeverfahren“) wurde eine abschließende Prüfung der Anträge aller Antragsteller, die zur 2. Stufe des Konzessionsverfahrens zugelassen wurden, durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass keiner der Antragsteller die Erfüllung der Mindestanforderungen in prüffähiger Form nachweisen konnte.

Aufgrund dieses Prüfungsergebnisses sollen die Antragsteller nun im Rahmen einer Nachforderung aufgefordert werden, ihre bereits eingereichten Unterlagen zu ergänzen und ggf. weitere Angaben, Nachweise und Unterlagen vorzulegen. Die einzelnen Antragsteller werden hierzu voraussichtlich Anfang Januar 2014 ein Schreiben erhalten, aus dem sich ergibt, welche Angaben, Nachweise und Unterlagen in welcher Form innerhalb einer bestimmten Frist noch einzureichen sind.