VGH Hessen zum Sportwetten-Konzessionierungsverfahren

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Hessen hebt Beschleunigungsbeschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden auf

Der Hessische Verwaltungsgerichthof (VGH) hat einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden aufgehoben, mit dem dieses das hessische Innenministerium verpflichtet hatte, in dem bereits seit August 2012 laufenden Sportwetten-Konzessionierungsverfahren über den Antrag eines Antragstellers innerhalb von drei Monaten zu entscheiden (VG Wiesbaden, Beschluss vom 20. Dezember 2013, Az. 5 L 970/13.WI

Der VGH Hessen ist der Beschwerde des Ministeriums gefolgt und hat die ebenfalls erhobene Beschwerde der staatlichen ODS Oddset Deutschland Sportwetten GmbH („ODS GmbH“) zurückgewiesen (Hess. VGH, Beschluss vom 11. März 2013, Az. 8 B 72/14).

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte festgestellt, dass der ODS GmbH eine noch längere Verfahrensdauer nicht zumutbar sei. Über den Antrag sei nicht in angemessener Zeit entschieden worden, ohne dass ein zureichender Grund dafür ersichtlich sei.

Dem folgt der VGH nicht. Die Antragstellerin ODS GmbH wolle gar keine Beschleunigung des Verfahrens, sondern vielmehr eine vorläufige Legalisierung oder Duldung ihrer gewerblichen Tätigkeit. Dieses Ziel erreiche die Antragstellerin nicht, wenn der Antragsgegner ohne inhaltliche Vorgaben zu einer Entscheidung über ihren Konzessionsantrag verpflichtet werde (Rn. 29). Die Verpflichtung zu einer Entscheidung binnen der vom Verwaltungsgericht festgelegten Frist würde zu einer Ablehnung des Konzessionsantrags führen, weil das Ministerium derzeit nicht alle für eine Konzessionserteilung erforderlichen Voraussetzungen als erfüllt ansehe. Es käme also absehbar weder zu einer vorläufigen noch zu einer endgültigen positiven Entscheidung für die Antragstellerin.

Die von der ODS GmbH mit ihrem Hauptantrag verfolgte behördliche Verfahrenshandlung, nämlich eine vorläufige Vorabentscheidung des Ministeriums im Verfahren der Konzessionserteilung, könne nicht zulässig durch eine einstweilige Anordnung (§ 123 VwGO) erreicht werden. Nach § 44a S. 1 VwGO könnten Rechtsbehelfe gegen behördliche Verfahrenshandlungen nur gleichzeitig mit den gegen die Sachentscheidung zulässigen Rechtsbehelfen geltend gemacht werden (Rn. 32). Der Zweck der Vorschrift liegt nach Ansicht des VGH darin, die Sachentscheidung nicht durch Rechtsstreitigkeiten über Verfahrenshandlungen zu verzögern oder zu erschweren. Dagegen sprechende besondere Gründe, wie eine rechtlich selbständige Zwischenentscheidung, fehlten. Bisher sei auch eine der Antragstellerin nachteilige abschließende Entscheidung noch nicht ergangen. Als zulässiger Rechtsbehelf bleibe lediglich die Untätigkeitsklage.

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… zugehöriger Beitrag: Hessen: Gericht verpflichtet Innenministerium zur Entscheidung über Konzessionsantrag

Christian Gruber neuer Tipico Geschäftsführer

CHRISTIAN GRUBER VERLÄSST DEN 1. FC KAISERSLAUTERN

Pressesprecher Christian Gruber wird den FCK zum 15. April 2014 verlassen. Der 43-Jährige war seit 1. Januar 2009 als Leiter der Abteilung Medien & PR bei den Roten Teufeln und zuvor in gleicher Position beim VfL Bochum tätig.

Beim Heimspiel gegen den 1. FC Köln am Montag, 17. März 2014, wird Christian Gruber zum letzten Mal die Pressekonferenz leiten. Bis zum Saisonende werden die langjährigen Mitarbeiter der Presseabteilung Lisa Netzhammer und Stefan Rosskopf kommissarisch die Aufgaben übernehmen. Über eine Nachfolgeregelung wird der Verein rechtzeitig informieren.

„Christian Gruber hat die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Vereins in den vergangenen Jahren auf allen Ebenen modernisiert und viele neue Ideen eingebracht. Wir bedanken uns für die gute und professionelle Arbeit und wünschen ihm viel Erfolg bei seiner neuen Aufgabe“  so der FCK-Vorstandsvorsitzende Stefan Kuntz.

„Ich habe zwölf Jahre in diesem Bereich gearbeitet, so schwer mir die Entscheidung auch gefallen ist, ich will die Chance nutzen, noch einmal eine neue Herausforderung zu  meistern“, sagte Christian Gruber, der künftig als Geschäftsführer Kommunikation und Marketing für den Sportwettenanbieter Tipico tätig sein wird.

Quelle: fck.de

Bwin.party kehrt 2013 in Gewinnzone zurück

Rückzug aus Argentinien, neue Steuern und Griechenland-Bann belasteten

Wien/Gibraltar – Der börsennotierte Online-Glücksspielkonzern bwin.party ist 2013 wieder in die Gewinnzone zurückgekehrt, jedoch sind die Erlöse um fast ein Fünftel zurückgegangen. Gründe waren der Bann von Zockerseiten in Griechenland, neue Wettsteuern sowie der Rückzug aus riskanten nicht-regulierten Märkten. Nach der Rosskur will das austro-britische Unternehmen heuer wieder wachsen.

„Nachdem wir Form und Größe unseres Geschäfts gestrafft haben, haben wir jetzt eine Basis für die Rückkehr zu nachhaltigem Wachstum“, teilte CEO und Gründer Norbert Teufelberger mit.

Im vergangenen Jahr musste bwin.party ordentlich Federn lassen. Der Umsatz ging von 801,6 Mio. auf 652,4 Mio. Euro zurück, ein Minus von 19 Prozent. Auch operativ war das Unternehmen schwächer unterwegs; belastet haben höhere Wettsteuern in Deutschland sowie die Investitionskosten für den Markteintritt im US-Bundesstaat New Jersey. Das bereinigte Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Ebitda) aus fortgeführten Tätigkeiten schrumpfte von 164,9 Mio. auf 108 Mio. Euro (-34,5 Prozent).

Unterm Strich blieb ein Gewinn von 41,1 Mio. Euro, 2012 hatte bwin.party einen Verlust nach Steuern von 64,7 Mio. Euro geschrieben.

bwin.party ist vor einigen Monaten auf Klasse statt Masse umgeschwenkt: Weniger Kunden sollen um höhere Beträge spielen. 2013 hat sich das umsatzmäßig in allen großen Geschäftsbereichen negativ bemerkbar gemacht: Bei den Sportwetten schrumpften die Erlöse um 10 Prozent auf 235,8 Mio. Euro, im Segment Casino um 21 Prozent auf 215,6 Mio. Euro und beim Pokern um 35 Prozent auf 114,6 Mio. Euro.

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… zum ausführlichen Jahresbericht 2013

Lottohelden gewinnt SevenVentures als Media-Investor

Lottohelden gewinnt ProSiebenSat.1-Beteiligungstocher SevenVentures als Media-Investor

SevenVentures, die Beteiligungstochter des Münchener Medienkonzerns ProSiebenSat.1 Group, steigt beim Online-Vermittler “Lottohelden” ein. Wie der Hamburger Lottovermittler am Dienstag mitteilte, konnte der Venture-Arm des Medienunternehmens als Media-Investor des Start-up-Unternehmens gewonnen werden.

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Hessen: Mehr als 20 Konzessionen?

Anfrage zu Sportwettlizenzen im Hessischen Landtag

Mehr als 20 Konzessionen?

Das Verfahren zur Konzessionierung von Sportwetten steht still und die Öffentlichkeit weiß nichts Näheres über die Ursachen der Verzögerungen. Nun hat die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag die Regierung Hessens um Informationen ersucht. Unter anderem fragt sie, ob das Innenministerium plant, der Ministerkonferenz die Erteilung von mehr als den vorgesehenen 20 Konzessionen vorzuschlagen.

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