ISA-GUIDE Jahresrückblick 2013

Auch im Jahr 2013 kehrte keine Ruhe rund um den Glücksspielstaatsvertrag ein. Sei es die Neuregulierung des gewerblichen Automatenspiels oder die Vergabe von Lizenzen an private Sportwetten Anbieter. Somit wird im Jahr 2014 wieder mal einen Neuanfang gestartet, um private Konzessionen zu vergeben. Seit fast einem Jahrzehnt beschäftigen sich Gerichte in Europa und Deutschland mit der „unendliche Geschichte des Staatsvertrages“ ob das Staatsmonopol bestehen bleibt oder fällt.

Das Spiel um die Milliarden geht also weiter. Der Endverbraucher muss weiter warten, bis sich alle einig sind, und spielt letztendlich weiter im Ausland. Er schert sich wenig um die rechtliche Situation und spielt munter im Internet solange er will.

Über 5000 Casino/Poker/Sportwetten Anbieter laden weltweit Millionen von Spielern rund um die Uhr ins World Wide Web ein. Das Angebot wird reichlich genutzt, trotz aller Hinweise, dass es sich hierbei um teilweises verbotenes Glücksspiel handelt. Wer aber sollte das Tun unterbinden?

Anstelle von Kommunikation existiert nach wie vor Konfrontation. Jeder schiebt jedem weiter den schwarzen Peter zu. Es werden immer härtere und schärfere Ge- und Verbote erstellt und am Ende driftet die Spielszene immer weiter in das Nirwana des Internet ab.

Über die Jahre hinweg stieg das Internet Angebot von Glücksspielen immer weiter an. Über viele Internet-Portale wird um echtes Geld gespielt, ohne Kontrolle und ohne rechtlichen Rahmen. Viele namhafte Anbieter verhandeln mit großen Suchmaschinen und Internet Portalen, um ihr Glücksspiel-Angebot langsam aber stetig auszubauen. Der große Kuchen des Glücksspielmarktes ist schon lange verteilt und die weltweiten Märkte sind bereits abgesteckt worden. Selbst Amerika hat dieses nun akzeptiert und eröffnet langsam für die ersten Bundesstaaten diese Märkte. Das Internet kennt keine Grenzen und schreibt seine eigenen Gesetze.

Die IT Industrie hat dieses Phänomen des Glücksspiels erkannt und bietet zusätzlich über iPhones und andere Smartphones sogenannte Spiele-Apps an, um den Kunden den Einstieg in Online Spiele zu erleichtern. Der Zuspruch der Verbraucher ist gewaltig. Gleichzeitig hat die aggressive Werbung im Internet von Glücksspielanbietern deutlich zu genommen.

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Der Glücksspielstaatsvertrag 2012 – Konzessionsvergabe mit Hindernissen

Beitrag aus MELCHERS LAW: GLÜCKSSPIELRECHT

Am 12. und 13. September fand in Erfurt die Jahreskonferenz der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder statt. Punkt 3 der Tagesordnung beinhaltete die Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags.

Hierbei handelt es sich um denselben Staatsvertrag, welcher erst vor gut einem Jahr, am 01.07.2012, in Kraft trat und zum Ziel hatte, die Glücksspiellandschaft in Deutschland – unter Beibehaltung des staatlichen Lotteriemonopols – zu modernisieren. Zugleich sieht er die Vergabe von 20 Konzessionen an private Unternehmen vor, welche die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten über das Internet erlauben sollen. Ungeachtet der beträchtlichen bereits im Vorfeld geäußerten Kritik am Regelungsmodell begannen die Länder am 08.08.2012 unter der Federführung des Hessischen Innenministeriums mit dem Ausschreibungsverfahren für die Konzessionen.

Mangelnde Transparenz im Vergabeverfahren

Eben jenes Vergabeverfahren konnte bis heute nicht erfolgreich zum Abschluss gebracht werden. Die Gründe hierfür sind zahlreich. Das zweistufig angelegte, durchaus anspruchsvolle Verfahren, in dessen Verlauf die Bewerber zahlreiche Unterlagen – etwa zur persönlichen Zuverlässigkeit, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und informationstechnologischen Expertise – beibringen und Erklärungen abgeben mussten, erfuhr deutliche Verzögerungen. Diese waren bedingt durch mehrere behördlich angeordnete Fristverlängerungen, welche ihrerseits maßgeblich durch einen sprunghaft ansteigenden Katalog von Fragen zum zuvor herausgegebenen Informationsmemorandum verursacht wurden. Der Verfahrensablauf wurde von vielen Konzessionsbewerbern als intransparent bewertet mit der Folge, dass sich das Ministerium insgesamt 599 formal eingereichten Fragen zum Verfahren stellen musste. Die Kritik an der Verfahrenstransparenz teilte auch das VG Wiesbaden in seiner Entscheidung in Sachen Victor Chandler (Beschluss vom 30.04.2013 – Az.: 5 L 90/13. WI). In der die Stufe 2 abschließenden Verhandlungsrunde, welche Mitte März stattfand, wurde lediglich 14 Kandidaten die Möglichkeit zur persönlichen Vorstellung ihrer Sicherheits- und Sozialkonzepte gegeben. Aufgrund ihrer Nichtberücksichtigung in dieser Endphase suchten bereits zahlreiche Bewerber gerichtlichen Rechtsschutz. Kommt es zur finalen Vergabe, ist mit einer Vielzahl weiterer Klage- und Eilrechtsschutzverfahren der unterlegenen Bewerber zu rechnen.

Klage auch im Erfolgsfall

Doch auch erfolgreiche Bewerber werden höchstwahrscheinlich den Gang zum Verwaltungsgericht antreten. Grund hierfür sind die ökonomisch unvorteilhaften Bedingungen, welche einer Konzession zwangsläufi g anhaften, wie z.B. das Verbot lukrativer Live-Wetten, die beengende 5 %-Steuer auf den Wetteinsatz, das monatliche Einsatzlimit von 1.000 EUR und der vollständige Ausschluss von Casinospielen. Ein wirtschaftlich sinnvoller Betrieb sowie die Bereitstellung eines attraktiven Spielangebots bleiben bisher nur Anbietern aus Drittstaaten, etwa Malta, der Isle of Man oder Gibraltar, vorbehalten.


Fazit: Eine Novellierung des Staatsvertrags ist aufgrund der aufgezeigten Hürden im Konzessionsverfahren dringend erforderlich. Darüber hinaus sind weitere Probleme im Staatsvertrag angelegt. Ungeachtet der Frage, ob mit der bereits erfolgten Vergabe von schleswig-holsteinischen Lizenzen europarechtlichen Kohärenzvorgaben widersprochen wird, besteht Klärungsbedarf zum Thema der Spieleridentifizierung und -authentifi zierung im Hinblick auf Minderjährigenschutz und Geldwäscheprävention. Auch die aufgrund des Staatsvertrages als normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift erlassene Werberichtlinie mit ihrer Ermächtigung zur behördlichen Vorab-Kontrolle von Werbekampagnen gibt Anlass zur Überprüfung. Schließlich mangelt es aus Sicht einiger Bundesländer an einer Rechtsgrundlage im Staatsvertrag für die Einbindung ihrer Spielhallen in das bundesweite Spielersperrsystem mit der Folge, dass diese Länder derzeit eigene Sperrdateien einrichten.

Bundesländer haben das Lizenzverfahren komplett vergeigt

Hans-Jörn Arp: Die Bundesländer haben das Lizenzverfahren für Sportwettenanbieter komplett vergeigt

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, hat das Debakel um die Vergabe von Sportwettenlizenzen nach dem neuen Glücksspielstaatsvertrag scharf kritisiert: „Nach fast eineinhalb Jahren hat das für alle Bundesländer tätige hessische Innenministerium das Verfahren auf Null gesetzt. Nicht einmal die staatlichen Anbieter erfüllen die Lizenzbedingungen. Das ist eine weitere beispiellose Blamage für die Bundesländer. … mehr

SOCIAL GAMBLING CONFERENCE TAKEAWAYS

Socialize gambling style games so they appeal to the social gamer

“Gamifying” casino games is where a lot of the innovation and investment is happening right now and its for good reason- gambling style games produce the most amount of revenue and social gaming companies want a piece of the pie.

Socialize a real money experience for the real money player

Social retention hooks or “social rewards” are a great way to increase player loyalty.

LatAm & Asia (Brazil & China) are where it’s at

Despite popular belief, Latin America and Asia, especially Brazil and China, are the geographical regions with the real growth and opportunity in social gaming, not the US.

2014 to be the year of social betting

When I think of social gaming I think of people playing Candy Crush, I don’t think of people betting on sports.  However, fantasy football and peer-to-peer betting is all about social and mobile, so it really is a natural fit.

Lack of regulation->More innovation

We’ve heard it before and we heard it again at the Social Gambling Conference- too much regulation stifles innovation.

Social Gaming and Virtual Currency

The online gambling industry’s interest in Bitcoin (and vice versa) has already been piqued, but it seems to me that the social gaming world is even a better fit for Bitcoin and virtual currencies in general.

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EuGH und EFTA-Gerichtshof klären Vergabe von Glücksspielkonzessionen

Die Vergaben von Konzessionen für Spielbanken und Sportwetten richten sich nicht rein nach nationalem Recht, sondern vielmehr sind auch europarechtliche Vorgaben zu beachten. Der EuGH hat in einer Reihe von Urteilen aus den Grundfreiheiten hierzu relativ detaillierte Kriterien entwickelt. Insbesondere zur Transparenz des Verfahrens, zu der nicht-diskriminierenden Vergabe von Konzessionen und zur gerichtlichen Nachprüfbarkeit gibt es bereits eine gefestigte Rechtsprechung … mehr