VGH Hessen zum Sportwetten-Konzessionierungsverfahren

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Hessen hebt Beschleunigungsbeschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden auf

Der Hessische Verwaltungsgerichthof (VGH) hat einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden aufgehoben, mit dem dieses das hessische Innenministerium verpflichtet hatte, in dem bereits seit August 2012 laufenden Sportwetten-Konzessionierungsverfahren über den Antrag eines Antragstellers innerhalb von drei Monaten zu entscheiden (VG Wiesbaden, Beschluss vom 20. Dezember 2013, Az. 5 L 970/13.WI

Der VGH Hessen ist der Beschwerde des Ministeriums gefolgt und hat die ebenfalls erhobene Beschwerde der staatlichen ODS Oddset Deutschland Sportwetten GmbH („ODS GmbH“) zurückgewiesen (Hess. VGH, Beschluss vom 11. März 2013, Az. 8 B 72/14).

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte festgestellt, dass der ODS GmbH eine noch längere Verfahrensdauer nicht zumutbar sei. Über den Antrag sei nicht in angemessener Zeit entschieden worden, ohne dass ein zureichender Grund dafür ersichtlich sei.

Dem folgt der VGH nicht. Die Antragstellerin ODS GmbH wolle gar keine Beschleunigung des Verfahrens, sondern vielmehr eine vorläufige Legalisierung oder Duldung ihrer gewerblichen Tätigkeit. Dieses Ziel erreiche die Antragstellerin nicht, wenn der Antragsgegner ohne inhaltliche Vorgaben zu einer Entscheidung über ihren Konzessionsantrag verpflichtet werde (Rn. 29). Die Verpflichtung zu einer Entscheidung binnen der vom Verwaltungsgericht festgelegten Frist würde zu einer Ablehnung des Konzessionsantrags führen, weil das Ministerium derzeit nicht alle für eine Konzessionserteilung erforderlichen Voraussetzungen als erfüllt ansehe. Es käme also absehbar weder zu einer vorläufigen noch zu einer endgültigen positiven Entscheidung für die Antragstellerin.

Die von der ODS GmbH mit ihrem Hauptantrag verfolgte behördliche Verfahrenshandlung, nämlich eine vorläufige Vorabentscheidung des Ministeriums im Verfahren der Konzessionserteilung, könne nicht zulässig durch eine einstweilige Anordnung (§ 123 VwGO) erreicht werden. Nach § 44a S. 1 VwGO könnten Rechtsbehelfe gegen behördliche Verfahrenshandlungen nur gleichzeitig mit den gegen die Sachentscheidung zulässigen Rechtsbehelfen geltend gemacht werden (Rn. 32). Der Zweck der Vorschrift liegt nach Ansicht des VGH darin, die Sachentscheidung nicht durch Rechtsstreitigkeiten über Verfahrenshandlungen zu verzögern oder zu erschweren. Dagegen sprechende besondere Gründe, wie eine rechtlich selbständige Zwischenentscheidung, fehlten. Bisher sei auch eine der Antragstellerin nachteilige abschließende Entscheidung noch nicht ergangen. Als zulässiger Rechtsbehelf bleibe lediglich die Untätigkeitsklage.

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… zugehöriger Beitrag: Hessen: Gericht verpflichtet Innenministerium zur Entscheidung über Konzessionsantrag

Beim Glücksspiel verzockt: Die Neuordnung der Sportwetten stockt

München – Die Arbeitsatmosphäre ist angenehm, die Büros sind modern und hell, es gibt eine Kaffeebar. Trotzdem sind die 20 Mitarbeiter der Münchener ODS Oddset Sportwetten GmbH alles andere als entspannt. Seit fast zwei Jahren arbeiten sie auf einen Tag hin, der vielleicht niemals kommt: Den Startschuss für ihr Sportwetten-Angebot. Die Spezialisten von ODS Oddset müssen sich auf Trockenübungen beschränken, weil Deutschlands Bürokraten es immer noch nicht geschafft haben, die versprochenen Sportwett-Lizenzen zu verteilen. Seit anderthalb Jahren gilt der neue Glücksspiel-Staatsvertrag, doch die Konzessionen gibt es bis heute nicht.

Die Branche ist frustriert über den zähen Vergabeprozess und rechnet mit einem langen Verfahren.

„Vermutlich wird es 2015 werden, bis die Konzessionen überhaupt verteilt sind“, klagt Karin Klein, Vorstandsmitglied des Verbands European Gaming and Betting Association. Im Sommer 2012 waren die Manager der Wettkonzerne noch guter Dinge: Sie durften damit rechnen, dass sie ihre Wetten bald in Deutschland legal anbieten können. Mit dem seit Anfang Juli 2012 geltenden neuen Glücksspiel-Staatsvertrag schien der Weg frei. Doch inzwischen stellen die Unternehmen fest, dass sie sich getäuscht haben. Bis zu 20 Konzessionen will der Staat verteilen. Das für die Vergabe zuständige Innenministerium von Hessen hat dafür ein komplexes Verfahren angestrengt. Bisheriges Ergebnis: Kein Bewerber erfülle die Mindestanforderungen.

Im Fall der ODS Oddset GmbH ist der Negativ-Bescheid besonders kurios.

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