Hessen: Gericht verpflichtet Innenministerium zur Entscheidung über Konzessionsantrag

Sportwetten-Konzessionierungsverfahren: Verwaltungsgericht Wiesbaden verpflichtet Innenministerium zur Entscheidung über Konzessionsantrag

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat das hessische Innenministerium mit einer nunmehr in der juristischen Datenbank juris veröffentlichten Entscheidung verpflichtet, in dem seit August 2012 laufenden Sportwetten-Konzessionierungsverfahren über den Antrag eines Antragstellers innerhalb von drei Monaten zu entscheiden (Beschluss vom 20. Dezember 2013, Az. 5 L 970/13.WI).

Die acht Landeslotteriegesellschaften gehörende ODS Oddset Deutschland Sportwetten GmbH hatte beim Verwaltungsgericht im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes versucht, das Ministerium zu verpflichten, ihr eine vorläufige Konzession zu erteilen. Diesen Hauptantrag lehnte das Gericht ab. Der Glücksspielstaatsvertrag sehe keine vorläufige Konzessionierung vor (Rn 21). Auch sei das Bewerbungsverfahren nicht abgeschlossen. Die Antragstellerin habe auch keine „irgendwie geartete Anwaltschaft auf eine Konzession“ erworben (Rn. 24).

Anschließend stellt das Verwaltungsgericht jedoch fest, dass eine noch längere Verfahrensdauer nicht zumutbar sei. Über den Antrag sei nicht in angemessener Zeit entschieden worden, ohne dass ein zureichender Grund dafür ersichtlich sei (Rn. 27). Das Gericht führt weiter aus:

„Arbeitsbelastung der Behörde, mangelnde personelle Ausstattung und Ungenauigkeiten im bisherigen Prüfungsverfahren können nicht als Rechtfertigkeit für die mehrjährige Dauer des Verfahrens angesehen werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass der Glücksspielstaatsvertrag zunächst nur eine Vergabe von Konzessionen für 7 Jahre vorsieht, wobei die 7-Jahres-Frist nicht etwa mit der Konzessionserteilung, sondern bereits mit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages am 1. Juli 2012 zu laufen beginnt (§ 10 a Abs. 1 GlüStV). Würde erst in der zweiten Hälfte des Jahres 2014 eine Konzessionsentscheidung ergehen, läge dies weder im öffentlichen Interesse (Experimentierphase) noch im Interesse der Antragstellerin, weil sie von der auf 7 Jahre angelegten Konzession nur höchstens für einen Zeitraum von 5 Jahren Gebrauch machen könnte. Auch der Erkenntnisgewinn, den sich der Gesetzgeber für die Zielerreichung durch europarechtskonforme Gestaltung des Glücksspielrechts erhofft, wäre deutlich reduziert, wenn nur 5/7 des vorgesehenen Erprobungszeitraums tatsächlich zur Verfügung stehen.“

Abschließend hält das Verwaltungsgericht fest, dass über alle Konzessionierungsanträge zeitgleich zu entscheiden sei (Rn.30), damit auch über die zahlreichen Anträge privater Anbieter. Derzeit läuft allerdings noch ein Nachbesserungsverfahren, in dem die Bewerber bis zum 14. März 2014 noch Unterlagen beim Ministerium einreichen können.

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Zwischenbilanz zum neuen Glücksspielstaatsvertrag

Die Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim lädt ein zum Symposium Glücksspiel 2014

Beim Symposium Glücksspiel am 6. und 7. März der Forschungsstelle Glücksspiel an der Universität Hohenheim ziehen Experten aus Wissenschaft und Praxis eine „Zwischenbilanz zum neuen Glücksspielstaatsvertrag“.

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Experten halten Glücksspielstaatsvertrag für gescheitert

SpoBiS 2014: DFL, Private Wettanbieter, Oddset und Politiker halten das Lizenzierungsverfahren zum Glücksspielstaatsvertrag für gescheitert – Lösung liegt in kontrollierter Marktöffnung

Düsseldorf (ots) – DFL-Public Affairs-Direktor Dr. Holger Blask, Hans-Jörn Arp, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein, Christoph Schmidt, Geschäftsführer von Oddset Deutschland Sportwetten und Maxcat-Geschäftsführer Stefan Meurer zogen gemeinsames Fazit: Das Lizenzierungsverfahren zum neuen Glücksspielstaatsvertrag, das die Lizenzierung von 20 Sportwettenanbietern vorsieht, werde zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis führen. Unter anderem die im Glücksspielstaatsvertrag vorgesehene Limitierung auf 20 Lizenzen entspreche nicht den Marktgegebenheiten.

Für lösbar hielten die Teilnehmer an dem Panel „Sport & Politik“ auf dem SpoBIS die verfahrene Vergabesituation mit einer regulierten Öffnung des Marktes nach Vorbild des Glücksspielgesetzes in Schleswig-Holstein. Dieses sieht keine Höchstzahl von Genehmigungen vor und regelt eine marktkonforme Ausgestaltung von Onlinegamingangeboten.

Hans-Jörn Arp zog im CCD in Düsseldorf eine positive Zwischenbilanz zur schleswig-holsteinischen Regulierung: „Die von uns lizenzierten Anbieter haben im vergangenen Jahr rund 160 Millionen Euro an Abgaben gezahlt, von denen rund ein Drittel direkt dem Sport zuflossen. Auch Lotto konnte von gestiegenen Umsätzen durch zugelassene Vermittler profitieren.“

Dr. Holger Blask wies darauf hin, dass die DFL die Ausarbeitung des Schleswig-Holsteinischen Modells von Anfang an unterstützt habe. Die Anforderungen des Glücksspielstaatsvertrags seien im Lizenzierungsverfahren unmöglich umzusetzen, die Lösung sei die Überführung des jetzigen Regulierungsmodells in ein kontrolliertes System nach Kieler Vorbild.

Christoph Schmidt erläuterte, dass Oddset seit dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags online noch überhaupt keine Umsätze machen konnte und befürchtete, dass dieser Zustand noch über ein weiteres Jahr anhalten könne.

Stefan Meurer war sicher, dass es keine Lizenzerteilungen in dem aktuellen Lizenzierungsverfahren geben werde und sprach sich ebenfalls für eine Umsetzung des Schleswig-Holstein-Modells aus.

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FC Schalke darf weiter für Anbieter von Wetten werben

Der Bundesligist FC Schalke 04 darf auf seiner Internetseite weiter Werbung für einen Anbieter von Fußballwetten machen.

Das Verwaltungsgericht Ansbach hob ein Verbot der Regierung von Mittelfranken auf (Aktenzeichen AN 4 K 12.01406). Die Bezirksregierung hatte Schalke 2011 die Glücksspiel-Banner untersagt und 10 000 Euro Zwangsgeld angedroht.

Der damals gültige Glücksspielstaatsvertrag hatte Werbung für Glücksspiele im Internet untersagt, sofern sie aus Bayern abrufbar war. Schalke entfernte die Werbung nicht und zog vor Gericht. Die Urteilsbegründung wird in einigen Wochen erwartet. Die Regierung von Mittelfranken kann Rechtsmittel einlegen.

(Quelle: swp.de)

Bericht von der mündlichen Verhandlung

ISA-GUIDE Jahresrückblick 2013

Auch im Jahr 2013 kehrte keine Ruhe rund um den Glücksspielstaatsvertrag ein. Sei es die Neuregulierung des gewerblichen Automatenspiels oder die Vergabe von Lizenzen an private Sportwetten Anbieter. Somit wird im Jahr 2014 wieder mal einen Neuanfang gestartet, um private Konzessionen zu vergeben. Seit fast einem Jahrzehnt beschäftigen sich Gerichte in Europa und Deutschland mit der „unendliche Geschichte des Staatsvertrages“ ob das Staatsmonopol bestehen bleibt oder fällt.

Das Spiel um die Milliarden geht also weiter. Der Endverbraucher muss weiter warten, bis sich alle einig sind, und spielt letztendlich weiter im Ausland. Er schert sich wenig um die rechtliche Situation und spielt munter im Internet solange er will.

Über 5000 Casino/Poker/Sportwetten Anbieter laden weltweit Millionen von Spielern rund um die Uhr ins World Wide Web ein. Das Angebot wird reichlich genutzt, trotz aller Hinweise, dass es sich hierbei um teilweises verbotenes Glücksspiel handelt. Wer aber sollte das Tun unterbinden?

Anstelle von Kommunikation existiert nach wie vor Konfrontation. Jeder schiebt jedem weiter den schwarzen Peter zu. Es werden immer härtere und schärfere Ge- und Verbote erstellt und am Ende driftet die Spielszene immer weiter in das Nirwana des Internet ab.

Über die Jahre hinweg stieg das Internet Angebot von Glücksspielen immer weiter an. Über viele Internet-Portale wird um echtes Geld gespielt, ohne Kontrolle und ohne rechtlichen Rahmen. Viele namhafte Anbieter verhandeln mit großen Suchmaschinen und Internet Portalen, um ihr Glücksspiel-Angebot langsam aber stetig auszubauen. Der große Kuchen des Glücksspielmarktes ist schon lange verteilt und die weltweiten Märkte sind bereits abgesteckt worden. Selbst Amerika hat dieses nun akzeptiert und eröffnet langsam für die ersten Bundesstaaten diese Märkte. Das Internet kennt keine Grenzen und schreibt seine eigenen Gesetze.

Die IT Industrie hat dieses Phänomen des Glücksspiels erkannt und bietet zusätzlich über iPhones und andere Smartphones sogenannte Spiele-Apps an, um den Kunden den Einstieg in Online Spiele zu erleichtern. Der Zuspruch der Verbraucher ist gewaltig. Gleichzeitig hat die aggressive Werbung im Internet von Glücksspielanbietern deutlich zu genommen.

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