Glücksspielverhalten und Glücksspielsucht in Deutschland 2013

Ergebnisbericht der BZgA

Seit 2007 führt die BZgA im Rahmen der Kooperation mit dem Deutschen Lotto- und Totoblock regelmäßig repräsentative Befragungen zur Glücksspielnutzung der 16- bis 65-Jährigen in Deutschland durch.

Die heute vorgestellten Ergebnisse der aktuellen Studie aus dem Jahr 2013 zeigen, dass das in Deutschland beliebte Glücksspiel Lotto „6 aus 49“ gegenüber früheren Befragungen deutlich seltener gespielt wird.

Ergebnisbericht_Gluecksspielsucht_2013

Hessen: Gericht verpflichtet Innenministerium zur Entscheidung über Konzessionsantrag

Sportwetten-Konzessionierungsverfahren: Verwaltungsgericht Wiesbaden verpflichtet Innenministerium zur Entscheidung über Konzessionsantrag

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat das hessische Innenministerium mit einer nunmehr in der juristischen Datenbank juris veröffentlichten Entscheidung verpflichtet, in dem seit August 2012 laufenden Sportwetten-Konzessionierungsverfahren über den Antrag eines Antragstellers innerhalb von drei Monaten zu entscheiden (Beschluss vom 20. Dezember 2013, Az. 5 L 970/13.WI).

Die acht Landeslotteriegesellschaften gehörende ODS Oddset Deutschland Sportwetten GmbH hatte beim Verwaltungsgericht im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes versucht, das Ministerium zu verpflichten, ihr eine vorläufige Konzession zu erteilen. Diesen Hauptantrag lehnte das Gericht ab. Der Glücksspielstaatsvertrag sehe keine vorläufige Konzessionierung vor (Rn 21). Auch sei das Bewerbungsverfahren nicht abgeschlossen. Die Antragstellerin habe auch keine „irgendwie geartete Anwaltschaft auf eine Konzession“ erworben (Rn. 24).

Anschließend stellt das Verwaltungsgericht jedoch fest, dass eine noch längere Verfahrensdauer nicht zumutbar sei. Über den Antrag sei nicht in angemessener Zeit entschieden worden, ohne dass ein zureichender Grund dafür ersichtlich sei (Rn. 27). Das Gericht führt weiter aus:

„Arbeitsbelastung der Behörde, mangelnde personelle Ausstattung und Ungenauigkeiten im bisherigen Prüfungsverfahren können nicht als Rechtfertigkeit für die mehrjährige Dauer des Verfahrens angesehen werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass der Glücksspielstaatsvertrag zunächst nur eine Vergabe von Konzessionen für 7 Jahre vorsieht, wobei die 7-Jahres-Frist nicht etwa mit der Konzessionserteilung, sondern bereits mit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages am 1. Juli 2012 zu laufen beginnt (§ 10 a Abs. 1 GlüStV). Würde erst in der zweiten Hälfte des Jahres 2014 eine Konzessionsentscheidung ergehen, läge dies weder im öffentlichen Interesse (Experimentierphase) noch im Interesse der Antragstellerin, weil sie von der auf 7 Jahre angelegten Konzession nur höchstens für einen Zeitraum von 5 Jahren Gebrauch machen könnte. Auch der Erkenntnisgewinn, den sich der Gesetzgeber für die Zielerreichung durch europarechtskonforme Gestaltung des Glücksspielrechts erhofft, wäre deutlich reduziert, wenn nur 5/7 des vorgesehenen Erprobungszeitraums tatsächlich zur Verfügung stehen.“

Abschließend hält das Verwaltungsgericht fest, dass über alle Konzessionierungsanträge zeitgleich zu entscheiden sei (Rn.30), damit auch über die zahlreichen Anträge privater Anbieter. Derzeit läuft allerdings noch ein Nachbesserungsverfahren, in dem die Bewerber bis zum 14. März 2014 noch Unterlagen beim Ministerium einreichen können.

… zu den Beschlüssen der Hessischen Gerichte

Lotto-Schummelei in Rheinland-Pfalz

Lotto Rheinland-Pfalz zahlt nach Schummelei 2,6 Millionen Euro an Dachverband – Weniger Sonderausschüttung

Die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH hat dem Deutschen Lotto- und Totoblock insgesamt rund 2,6 Millionen Euro überwiesen, die diesem Zusammenschluss der deutschen Lottogesellschaften zunächst vorenthalten worden waren. Für die Lotto-Spieler im Land bedeutet das: In den nächsten drei Jahren wird weniger Geld ausgeschüttet.

Dies kündigte der Aufsichtsratsvorsitzende der Lotto Rheinland-Pfalz, Finanzstaatssekretär Salvatore Barbaro (SPD), gestern auf Anfrage der RHEINPFALZ an. Die Vorgeschichte: Im Herbst hatte Lotto-Geschäftsführer Hans-Peter Schössler eingeräumt, 2009 einen von einem rheinland-pfälzischen Tipper nicht abgeholten Gewinn von einer Million Euro vertragswidrig nicht an den Lottoblock abgeführt zu haben.

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France: Online Gambling Figures 2013

French regulator ARJEL has announced that the regulated online gambling market in France generated €325 million of tax revenue for the state in 2013.

The total figure, which excluded VAT, represented a slight decrease on the 2012 total of €327 million.

Sportsbetting generated €79 million of the total, with €86 million generated by online poker and €160 million by horse racing pari mutuel (tote).

The total amount placed on sportsbetting increased year-on-year by a record 41% to €264 million in the three months until the end of December 2013 in comparison with an average 20% increase across the whole year.

However, the increase in sportsbetting was offset by a big fall in online poker, with cash game bets down by 23% to €1.214 billion in the quarter and 18% for the whole of 2013 to €5.055 billion.

Horse racing pari mutuel (tote) betting decreased by 6% in the quarter to €278 million, bringing the total for the year to €1.111 billion, a 1% drop on the previous year.

Glücksspielmonopol kommt erneut vor EuGH

Der Europäische Gerichtshof muss sich erneut mit dem österreichischen Glücksspielmonopol befassen. Anlass diesmal ist eine Millionenklage eines Spielers gegen einen Internetwettanbieter. Der Oberste Gerichtshof rief in dem Fall das Gericht in Luxemburg an, weil das Glücksspielgesetz gegen die EU-Dienstleistungsfreiheit verstoßen könnte. Im Casinobereich hatte der EuGH das Monopol 2010 gekippt.

Anbieter von Internetwetten und -glücksspielen, zum Beispiel der österreichisch-britische Marktführer bwin.party oder der kleinere, ebenfalls aus Österreich stammende Konzern bet-at-home, agieren in vielen EU-Staaten im rechtlichen Graubereich. Trotz so manchen Verbots machen sie aber Milliardenumsätze, denn im Web gibt es de facto keine Landesgrenzen. Europas Anbieter agieren meist mit einer Lizenz aus Malta oder Gibraltar, mit der sie dann ihr Angebot vielen EU-Bürgern zugänglich machen. Sie berufen sich dabei auf die Dienstleistungsfreiheit der EU, was Nationalstaaten bzw. Monopolisten nicht immer schmeckt.

In Österreich sind Sportwetten, im Gegensatz etwa zu Deutschland, erlaubt, sie fallen nicht unter das Glücksspielmonopol. Glücksspiele wie Roulette hingegen dürfen theoretisch nur die Österreichischen Lotterien über ihre Homepage win2day anbieten – mittlerweile die Cashcow des Casino-Austria-Konzerns. Die Lizenz für Online-Glücksspiel hängt hierzulande an der Lotterienkonzession. Praktisch können Österreicher freilich auch auf vielen anderen Webportalen zocken.

Darf der österreichische Gesetzgeber überhaupt die EU-Grundfreiheiten derart beschränken? Um diese Frage drehen sich viele Verfahren, denn das heimische Glücksspielgesetz (GSpG) wird auch nach seiner Novellierung infolge des EuGH-Urteils aus dem Jahr 2010 von vielen in der Branche sowie Juristen für EU-rechtswidrig gehalten. Häufiges Argument: Monopole seien EU-rechtsmäßig ok, wenn sie tatsächlich dem Schutz der Bürger – in dem Fall vor übermäßigem Zocken respektive Spielsucht – dienen, nicht jedoch, wenn der Monopolist überschießend für Glücksspiel wirbt. In Österreich werfen das Vertreter von privaten Internetkonzernen immer wieder den Lotterien vor.

.. zur OHG-Entscheidung