Deutsche Sportlotterie: Edeka, Telekom und Lufthansa werden Partner

Die Deutsche Sportlotterie ist auf einem guten Weg, sich neben der Deutschen Sporthilfe als weitere Säule zur Förderung von Spitzensportlern zu etablieren: Nach Adidas haben mit Edeka, der Deutschen Telekom und der Lufthansa weitere Wirtschaftsgrößen der von Diskus-Olympiasieger Robert Harting ins Leben gerufenen Initiative ihre Unterstützung zugesagt.

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Tipico wird neuer Titelsponsor der Bundesliga

Österreichs Fußball-Bundesliga, die zuletzt aufgrund des Wettskandals und des Abgangs von Vorstand Georg Pangl meist negativ in den Schlagzeilen stand, hat einen neuen Bewerbssponsor gefunden: Der deutsche Wettanbieter Tipico löst tipp3 ab Sommer ab.

Die Partnerschaft zwischen Tipico und der Bundesliga gilt zunächst für drei Jahre bis zum Ende der Spielzeit 2016/17. Tipico soll rund zwei Millionen Euro pro Saison an den Ligaverband bezahlen.

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Ende des Zulassungsverfahrens im Sportbereich nicht absehbar

Staatliche Lottoanbieter ausgebremst

Milliardenmarkt Sportwetten: Der Schwarzmarkt blüht. Der Staat schaut zu. Und die staatlichen Lottoanbieter bleiben von der Länderaufsicht ausgebremst auf der Strecke. Eine „Mission Impossible“ – auf diese bittere Kurzformel bringt Lotto-Hessen-Chef Heinz-Georg Sundermann die Situation. Eigentlich wollten die Ministerpräsidenten den Sportwettenmarkt liberalisieren und ein öffentliches Angebot ermöglichen, würden von den Aufsichtsbehörden der Bundesländer aber in der Praxis daran gehindert. Großes Manko, alle Länderaufsichten sind in einem Gremium – dem Glücksspielkollegium – vereint. Entschieden wird mit Mehrheit. So setze sich die kleinlichste Regelung durch, kritisiert Sundermann.

Anträge pauschal abgelehnt

Das Zulassungsverfahren beim bundesweit federführenden hessischen Innenministerium läuft, läuft und läuft. Mittlerweile seit mehr als 1,5 Jahren. Und ein Ende ist nicht in Sicht. Im Dezember 2013 wurden nach einem Auswahlverfahren die verbliebenen Lizenzanträge pauschal abgelehnt und im Januar 2014 mit der Abgabefrist Ende März weitere Unterlagen angefordert. „Konkrete Angaben über den Zeitpunkt der Konzessionsvergabe sind derzeit nicht möglich“, teilt das Innenministerium mit.

Die privaten Sportwettenanbieter sind derweil weiter aktiv. Mit der Berufung auf die europäische Dienstleistungsfreiheit dürfen sie in Deutschland ihre Wetten anbieten. Auflagen hinsichtlich der Werbung, der Angebotsausweitung und des Jugend- und Spielerschutzes gelten unterdessen nur für die staatlichen Lottogesellschaften.

Gleichzeitig gelten in den Bundesländern noch viele unterschiedliche Auflagen, beispielsweise ob einzelne Ländergesellschaften im Internet Sportwetten anbieten dürfen. In Hessen und Rheinland-Pfalz gaben die Länder dafür grünes Licht, in anderen Ländern nicht. „Angesichts des rechtlichen Flickenteppichs kann kein national wettbewerbsfähiges Angebot entstehen“, sieht Sundermann die Chancen gegen die privaten Wettbewerber schwinden. Dementsprechend sinkt der Marktanteil. Denn mit dem abgespeckten Angebot und geringen Ausschüttungsquoten kam der öffentliche Anbieter Oddset im Jahr 2013 nur auf Einsätze von 134 Millionen Euro. Und das bei einem Markt von geschätzt vier Milliarden Euro. Durch die Einnahmeverluste der staatlichen Anbieter steht auch für soziale Zwecke weniger Geld zur Verfügung, da diese einen Teil der Einsätze hierfür abführen müssen.

Ein Grund für das lange Zulassungsverfahren ist nach Sundermanns Ansicht die willkürliche Beschränkung auf bundesweit 20 Anbieter. Denn nun muss die Auswahl juristisch möglichst unanfechtbar erfolgen. Das hessische Innenministerium rechnet trotzdem mit Klagen: „Es ist davon auszugehen, dass insbesondere die dann unterlegenen Antragsteller von Rechtsmitteln Gebrauch machen und die Erteilung der Konzession zu verhindern versuchen werden.“ Gleichzeitig ist laut Sundermann absehbar, dass von genehmigten Anbietern gegen strenge Auflagen wie Werbeeinschränkungen juristisch vorgegangen werden wird.

Kritik an Hängepartie

Sunderman lehnt eine quantitative Beschränkung ab. Stattdessen sollte jeder Anbieter zugelassen werden, wenn er bestimmte Auflagen erfüllt. Aber vergebens. Das Verfahren läuft. Die juristischen Scharmützel könnten die Zulassung zu einem Spiel ohne Ende werden lassen, so Sundermann.

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Hessen: Gericht verpflichtet Innenministerium zur Entscheidung über Konzessionsantrag

Sportwetten-Konzessionierungsverfahren: Verwaltungsgericht Wiesbaden verpflichtet Innenministerium zur Entscheidung über Konzessionsantrag

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat das hessische Innenministerium mit einer nunmehr in der juristischen Datenbank juris veröffentlichten Entscheidung verpflichtet, in dem seit August 2012 laufenden Sportwetten-Konzessionierungsverfahren über den Antrag eines Antragstellers innerhalb von drei Monaten zu entscheiden (Beschluss vom 20. Dezember 2013, Az. 5 L 970/13.WI).

Die acht Landeslotteriegesellschaften gehörende ODS Oddset Deutschland Sportwetten GmbH hatte beim Verwaltungsgericht im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes versucht, das Ministerium zu verpflichten, ihr eine vorläufige Konzession zu erteilen. Diesen Hauptantrag lehnte das Gericht ab. Der Glücksspielstaatsvertrag sehe keine vorläufige Konzessionierung vor (Rn 21). Auch sei das Bewerbungsverfahren nicht abgeschlossen. Die Antragstellerin habe auch keine „irgendwie geartete Anwaltschaft auf eine Konzession“ erworben (Rn. 24).

Anschließend stellt das Verwaltungsgericht jedoch fest, dass eine noch längere Verfahrensdauer nicht zumutbar sei. Über den Antrag sei nicht in angemessener Zeit entschieden worden, ohne dass ein zureichender Grund dafür ersichtlich sei (Rn. 27). Das Gericht führt weiter aus:

„Arbeitsbelastung der Behörde, mangelnde personelle Ausstattung und Ungenauigkeiten im bisherigen Prüfungsverfahren können nicht als Rechtfertigkeit für die mehrjährige Dauer des Verfahrens angesehen werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass der Glücksspielstaatsvertrag zunächst nur eine Vergabe von Konzessionen für 7 Jahre vorsieht, wobei die 7-Jahres-Frist nicht etwa mit der Konzessionserteilung, sondern bereits mit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages am 1. Juli 2012 zu laufen beginnt (§ 10 a Abs. 1 GlüStV). Würde erst in der zweiten Hälfte des Jahres 2014 eine Konzessionsentscheidung ergehen, läge dies weder im öffentlichen Interesse (Experimentierphase) noch im Interesse der Antragstellerin, weil sie von der auf 7 Jahre angelegten Konzession nur höchstens für einen Zeitraum von 5 Jahren Gebrauch machen könnte. Auch der Erkenntnisgewinn, den sich der Gesetzgeber für die Zielerreichung durch europarechtskonforme Gestaltung des Glücksspielrechts erhofft, wäre deutlich reduziert, wenn nur 5/7 des vorgesehenen Erprobungszeitraums tatsächlich zur Verfügung stehen.“

Abschließend hält das Verwaltungsgericht fest, dass über alle Konzessionierungsanträge zeitgleich zu entscheiden sei (Rn.30), damit auch über die zahlreichen Anträge privater Anbieter. Derzeit läuft allerdings noch ein Nachbesserungsverfahren, in dem die Bewerber bis zum 14. März 2014 noch Unterlagen beim Ministerium einreichen können.

… zu den Beschlüssen der Hessischen Gerichte